
Moderne Hörsysteme bieten eine Vielzahl technischer Möglichkeiten. Herauszufinden, welche Technik Sie benötigen, bedarf einer ganz persönlichen Analyse Ihres Gehörs und Ihrer Lebensumstände.
Standard-Hörgeräte bezeichnet man auch als „Kassen-“ oder „Tarifgeräte“, weil bei Vorliegen eines Anspruches auf Abrechnung mit der Sozialversicherung eine private Zuzahlung nicht erforderlich ist. Heutzutage sind auch diese Geräte volldigitale Hörsysteme, sie bieten aber keine speziellen Funktionen wie z.B. Nebengeräuschunterdrückung.
Hörsysteme mit erweiterten Funktionen haben verschiedene technische Eigenschaften, um das Sprachverstehen zu verbessern bzw. um spezielle Hörstörungen besser versorgen zu können. Dazu gehören etwa
Aufzahlungen zum Kassentarif sind dann je nach Qualitätsanspruch erforderlich („Zuzahlungsgeräte“).
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